Unsere Petition an die Wiener Landesregierung:

Petition: „Erhalt der Einfamilienhaus- und Gartensiedlung St. Hubertus in 1130 Wien“

Petition im Sinne des Gesetzes „Petitionen in Wien“, LGBI. 2/2013

Wir fordern von den zuständigen Politikerinnen und Politikern der Wiener Landesregierung:

1.      die Wiener Bauordnung so zu ändern, dass der Prozentsatz der maximal zu verbauenden Fläche wieder auf 25 % zurück geführt wird. Bis dahin soll eine temporäre Bausperre verordnet werden.

2.      dass das Siedlungsgebiet von St. Hubertus weiterhin das Ortsbild einer Einfamilienhaus- und Gartensiedlung behält. Der Neubau von Mehrparteienwohnhäusern muss gestoppt und die vorhandene Siedlungsstruktur mit Einfamilienhäuser erhalten bleiben.

3.      eine klare Regelung zu Dachausbauten und Gebäudehöhen. Insbesondere im Bereich von Hanglagen soll die zulässige Gebäudehöhe vom tiefsten Punkt der Verbauung aus berechnet werden. Auf neu errichteten Flachdächern von Mehrparteienhäusern sind durchgängig Photovoltaik-Anlagen zu installieren („Eine-Million-Dächer-Programm“). Die Errichtung von Pools oder die sonstige Verwendung als Dachterrasse soll wegen der damit verbundenen Aufheizung verboten werden.

4.      dass ab sofort wieder öffentliche Bauverhandlungen stattfinden.

5.      den Begriff „gärtnerische Gestaltung“ (Buchstabe G im Flächenwidmungsplan) genau zu definieren und klarzustellen, dass damit Grünpflanzungen gemeint sind. Eine großflächige Bodenversiegelung soll dezidiert ausgeschlossen werden.

6.      den Erhalt und Schutz der Frischluftschneise durch St. Hubertus aufgrund des Kühlungseffekts für nach gelagerte Bezirke (Klimawandel).

Unsere Petition auf wien.gv.at:

kann nun nicht mehr online unterzeichnet werden. Sie ist jetzt bei der zuständigen Kommission eingereicht und angenommen, und soll am 9. September von zwei VertreterInnen der BürgerInneninitiative dem Ausschuss präsentiert werden.

Informationsblatt zur Petition:

Ausgangssituation

Immer häufiger werden in St. Hubertus (in etwa das Areal zwischen Hörndlwald und Wittgensteinstraße bzw. östlich der Lainzer Tiergartenmauer bis zur Speisinger Straße) Bauträgerobjekte mit einer Vielzahl von Wohnungen anstelle der bisherigen Einfamilienhäuser errichtet. Es findet eine massive Zunahme der Bodenversiegelung statt: vor der Baurechtsänderung errichtete Einfamilienhäuser haben oft die damals zulässige Verbauung von 25 % der Grundstücksfläche nicht ausgenützt. Damit steht im Verhältnis auch heute noch ein größerer Garten- und Grünanteil – mit den für die Allgemeinheit positiven Auswirkungen – zur Verfügung. Doch dieser Mehrwert wird nun zunichte gemacht. Aktuelle Bauvorhaben nutzen die Möglichkeiten der bestehenden Bauordnung (derzeit 33,3 % Verbauung) ohne Rücksicht auf bestehende Grünflächen oder Baumbestand aus. Dort wo bisher Einfamilienhäuser standen, entstehen nun Mehrparteienwohnhäuser mit bis zu 12 Wohneinheiten. Dadurch entfallen weitere Grünflächen, da zusätzlich Autostellplätze errichtet werden. Zudem werden durch künstliche Geländeveränderungen weitere Geschosse geschaffen bzw. die maximal zulässige Gebäudehöhe trickreich ausgenutzt oder überschritten.

Auswirkung auf die Wohnbevölkerung

Durch die Vernichtung der Grünflächen, Baumbestand und Hecken gehen die bei Westwind auftretenden Kühlungseffekte für das Siedlungsgebiet und das dicht besiedelte Stadtgebiet in Zentrumsnähe unwiederbringlich verloren. Jeder zusätzlich verbaute m² absorbiert die Sonnenenergie und strahlt diese als Wärme ab. Die Überhitzung in den Sommerhalbjahren nimmt zu. Das Konzept der Frischluftschneise und der Erhalt von Grünbereichen wird durch Errichtung von Großprojekten torpediert. Durch dieses zunehmende Missverhältnis geht der Charakter einer Gartensiedlung immer mehr verloren. Großvolumige Baukörper überragen die Parzellen der bisherigen Anrainer und verschlechtern Lichtverhältnisse und behindern die natürliche Durchlüftung. Die ansässige Wohnbevölkerung wird zunehmend verdrängt, die sozialen Geflechte einer funktionierenden Nachbarschaft zerrissen.

Weiter reichende Auswirkungen:

Durch die steigende Bevölkerungsdichte und den mangelnden Ausbau des öffentlichen Verkehrssystems nimmt der PKW-Verkehr zu. Dies führt zu einer höheren Abgas- und Lärmbelastung. Mit den vorherrschenden westlichen Winden sind auch die östlich gelegenen Bezirksteile und Bezirke betroffen – das Konzept der Frischluftschneisen und der Grünkeile wird torpediert, zusätzliche stromintensive Klimageräte werden eingebaut. Laut STEP 2025, Leitbild Grünräume, verläuft im Plangebiet eine Frischluftschneise! Überdies schrumpft der Lebensraum von schützenswerten Kleintieren, Amphibien, Dachsen, Vögeln und Bienen zusehends.

Wir zitieren Ziele der Gemeinde Wien puncto Klimaschutz:

• Vermehrt Grünräume schaffen • Freiräume verbinden • Verschattungsmaßnahmen weiter ausbauen • Kühle Räume schaffen • Weiter Brunnen errichten • Gezielte Bewusstseinsbildung.

https://www.wien.gv.at/umwelt/klimaschutz/pdf/klimaschlau-bericht-2018.pdf

Fazit

Rasche Änderung der Bauordnung, da sich die progressive Grünflächenzerstörung in St. Hubertus auf die Anrainer, die zahlreichen Besucher des Naherholungsgebietes Lainzer Tiergarten und letztendlich auf ganz Wien negativ auswirkt.

Hier noch die Handzettel mit QR-Codes:

Handzettel mit QR Codes