Dazu einerfreulicher Artikel aus dem Bezirksblatt Mein Bezirk
Eine kurze Zusammenfassung der
Ereignisse seit April 2024: Es wird eine Klärung angestrebt, ob ein Projekt dieses Umfangs und (unserer Meinung nach) solch massiver Auswirkungen auf die nähere und fernere Umgebung nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf. Unsere Argumente:
1. Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Schutzgüter „Mensch“, „Luft und Klima“.
2. Es ist das ERSTE Verfahren in Österreich – ein NOVUM – das bei Gericht (VwG bzw. VwGH) klären muss, ob ein lokales Bauvorhaben UVP- pflichtig ist oder nicht (auch ein Projekt von geringen Dimensionen kann relevante Auswirkungen auf die Umwelt haben, z.B.: aufgrund des Standortes).
3. Wir konnten nachweisen, dass das geplante (lokale) Bauvorhaben am Rande des Napoleonwaldes, die lokale Kaltluftschneise beeinträchtigt und es dadurch um ca. 0.6 Grad Celsius wärmer wird – der lokale Kühleffekt von 0.6 Grad Celsius der innerhalb der lokalen Kaltluftströmung situiert ist, wird gestört und unterbunden.
4. Es wird des Weiteren zu klären sein, wie die Stadt auf die Ausbildung von lokalen Hitzeinseln durch neuen Verbauungen in der Zukunft reagieren wird - durch die Ausbildung von Hitzeinseln kommt es zu weiteren Immissionsgrenzwert-überschreitungen und spürbar negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
5. Höhere Temperaturen tragen zur Bildung von bodennahem Ozon bei, das die Luftqualität in Städten verschlechtert und gesundheitliche Probleme wie Atemwegserkrankungen verschärfen kann.
6. In kühleren Bereichen müssen Klimaanlagen weniger intensiv genutzt werden, was zu Energieeinsparungen führt. Auch dieser Effekt würde durch die Beeinträchtigung bzw. den Verlust der gegenständlichen Luftschneise verschwinden – in Zeiten des Klimawandels sind zusätzliche Wärmeerzeuger (Klimaanlagen) kontraproduktiv.
7. die Frage „des bestehende Grundwasserspiegels, der durch den geplanten Bau (neues Kellergeschoß – wirkt als Staumauer ca. 60 m lang und bis zu 9 m tief) das bestehende Wasserregime abschneiden, verändern, reduzieren oder verlagern könnte und es dadurch zum Absterben des bestehenden Baumbestandes am Grund und in weiterer Folge im Napoleonwald kommen könnte, die Frage „der geschützten Fauna und Flora (geschützte Arten, insbesondere nach der Vogelschutzrichtlinie) und der FFH-Richtlinie“, die Frage „die Lage der Liegenschaft“, die Frage „ist der Baugrund mit seinem alten Baumbestand (Überschirmung, Alter, etc.,…) ein Teil des Napoleonwaldes und handelt es sich gar um einen Forst/Wald“,…werden sich das VWG und die Sachverständigen auseinandersetzten müssen.
8. Eine weitere Verhandlung beim VwG ist angesetzt.
Und hier der Text unserer Presseaussendung: