Achtung: Termin: Freitag, 16. Mai, 16-19 Uhr
Zunächt einmal herzlichen Dank für Ihre bisherige Unterstützung! Wir haben den großen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof mit Ihnen zusammen errungen (siehe unten,„Neueste Meldung“). Ein großer Fortschritt für Natur, Gemeinwohl und Rechtsschutz – und ein starkes Zeichen für den Erhalt unseres Napoleonwaldes. Doch unser Einsatz geht weiter: Weitere Verfahren, Gutachten, Recherchen und Öffentlichkeitsarbeit stehen bevor – und verursachen laufend Kosten. Daher bitten wir Sie weiterhin um Ihre Unterstützung – jede Spende hilft!
Unser Spendenkonto:
IBAN: AT14 530 000 195 403 5006 lautend auf Renee Skarke
Verwendungszweck: „Spende Napoleonwald“
Auch als Zeichen des Dankes laden wir herzlich ein zum Nachbarschaftsfest im Napoleonwald:
Freitag, 16. Mai 2025
16:00–19:00 Uhr
Wiese vor dem Kinderspielplatz
Freuen Sie sich auf ein gemütliches Beisammensein mit Musik, Spielen, kulinarischen Köstlichkeiten (gegen freiwillige Spende) –und die Gelegenheit, mehr über unsere Arbeit zu erfahren. Kommen Sie vorbei – und bleiben Sie dran! Für unseren Wald. Für uns alle. Mit herzlichen Grüßen Ihre Bürgerinitiative zum Schutz des Napoleonwalde
Artikel auf meinbezirk.at: Artikel meinbezirk.at
Achtung: Termin: Do., 24. April, 19 Uhr; Ort: Pfarrsaal St. Hubertus
Veranstaltung mit Prof. Kromp-Kolb zum Thema „Klimakrise: Was gibt uns Hoffung“
Neueste Meldung:
Sensationelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs:
Der Verein „Alliance For Nature“ hat beim Verwaltungsgericht Wien (in unserem Interesse!) einen Antrag auf Waldfeststellung eingebracht, der Napoleonwald galt nämlch bisher nicht als Wald, sondern als Park. Nun ist dazu heute eine Entscheidung gefallen: Der Rechtsansicht der Stadt Wien, wonach Umweltorganisationen eine Waldfeststellung nicht verlangen dürfen erteilte das Verwaltungsgericht Wien eine deutliche Abfuhr! Vertreter der Stadt blieben trotz Ladung der Verhandlung fern. Im Detail:
Text der Presseaussendung zum Download: Presseaussendung Wald
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Eine kurze Zusammenfassung der
Ereignisse seit April 2024: Es wird eine Klärung angestrebt, ob ein Projekt dieses Umfangs und (unserer Meinung nach) solch massiver Auswirkungen auf die nähere und fernere Umgebung nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf. Unsere Argumente:
1. Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Schutzgüter „Mensch“, „Luft und Klima“.
2. Es ist das ERSTE Verfahren in Österreich – ein NOVUM – das bei Gericht (VwG bzw. VwGH) klären muss, ob ein lokales Bauvorhaben UVP- pflichtig ist oder nicht (auch ein Projekt von geringen Dimensionen kann relevante Auswirkungen auf die Umwelt haben, z.B.: aufgrund des Standortes).
3. Wir konnten nachweisen, dass das geplante (lokale) Bauvorhaben am Rande des Napoleonwaldes, die lokale Kaltluftschneise beeinträchtigt und es dadurch um ca. 0.6 Grad Celsius wärmer wird – der lokale Kühleffekt von 0.6 Grad Celsius der innerhalb der lokalen Kaltluftströmung situiert ist, wird gestört und unterbunden.
4. Es wird des Weiteren zu klären sein, wie die Stadt auf die Ausbildung von lokalen Hitzeinseln durch neuen Verbauungen in der Zukunft reagieren wird - durch die Ausbildung von Hitzeinseln kommt es zu weiteren Immissionsgrenzwert-überschreitungen und spürbar negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
5. Höhere Temperaturen tragen zur Bildung von bodennahem Ozon bei, das die Luftqualität in Städten verschlechtert und gesundheitliche Probleme wie Atemwegserkrankungen verschärfen kann.
6. In kühleren Bereichen müssen Klimaanlagen weniger intensiv genutzt werden, was zu Energieeinsparungen führt. Auch dieser Effekt würde durch die Beeinträchtigung bzw. den Verlust der gegenständlichen Luftschneise verschwinden – in Zeiten des Klimawandels sind zusätzliche Wärmeerzeuger (Klimaanlagen) kontraproduktiv.
7. die Frage „des bestehende Grundwasserspiegels, der durch den geplanten Bau (neues Kellergeschoß – wirkt als Staumauer ca. 60 m lang und bis zu 9 m tief) das bestehende Wasserregime abschneiden, verändern, reduzieren oder verlagern könnte und es dadurch zum Absterben des bestehenden Baumbestandes am Grund und in weiterer Folge im Napoleonwald kommen könnte, die Frage „der geschützten Fauna und Flora (geschützte Arten, insbesondere nach der Vogelschutzrichtlinie) und der FFH-Richtlinie“, die Frage „die Lage der Liegenschaft“, die Frage „ist der Baugrund mit seinem alten Baumbestand (Überschirmung, Alter, etc.,…) ein Teil des Napoleonwaldes und handelt es sich gar um einen Forst/Wald“,…werden sich das VWG und die Sachverständigen auseinandersetzten müssen.
8. Eine weitere Verhandlung beim VwG ist angesetzt.
Und hier der Text unserer Presseaussendung: